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   LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13   

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https://dejure.org/2015,46791
LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13 (https://dejure.org/2015,46791)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13 (https://dejure.org/2015,46791)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - L 2 AS 4527/13 (https://dejure.org/2015,46791)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Entlastung durch den anderen Elternteil

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - alleinige Sorge für Pflege und Erziehung - Unterstützung durch einen neuen Partner - nachhaltige Entlastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 21 Abs. 3
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Entlastung durch den anderen Elternteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende bei nachhaltiger Entlastung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 11.02.2015 - B 4 AS 26/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - keine anteilige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    Der Streit um einen Anspruch auf eine Leistung nach § 21 SGB II stellt keinen eigenständigen und von der Höhe der Regelleistung abtrennbaren Streitgegenstand dar (vgl. BSG, Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R, juris Rn. 10).

    Das Gesetz geht insofern von besonderen Lebensumständen aus, bei denen typischerweise ein zusätzlicher Bedarf zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R -, juris Rn. 11).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 50/07 R -, juris Rn. 19; Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 54/08 R -, juris Rn. 15; Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R - juris Rn. 14; Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R - juris Rn. 12) liegt Alleinerziehung i.S. der "alleinigen Sorge für deren Pflege und Erziehung" nach § 21 Abs. 3 SGB II vor, wenn der hilfebedürftige Elternteil während der Betreuungszeit von dem anderen Elternteil, Partner oder einer anderen Person nicht in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen.

    Der Gesetzgeber habe den Anspruch auf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende bereits nach dem Wortlaut der Norm mit einer besonderen Familienkonstellation ("allein für deren Pflege und Erziehung sorgen") verknüpft und damit zugleich regelhaft die Annahme verbunden, dass das Schwergewicht der Betreuung und Erziehung nur bei einem Elternteil liege (BSG, Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R -, juris Rn. 14).

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    Mit Beschluss vom 13.6.2012 hat das SG im Hinblick auf das bei dem Bundessozialgericht (BSG) anhängige Verfahren B 4 AS 167/11 R den Rechtsstreit zum Ruhen gebracht und nach Anrufung mit Schriftsatz vom 20.12.2012 das Verfahren unter dem Az. S 6 AS 11/13 fortgeführt.

    Es herrsche in der Rechtsprechung jedoch Einigkeit, dass bezüglich der alleinigen Sorge ausschließlich auf die tatsächlichen Umstände abzustellen sei und nicht auf rechtliche Verhältnisse wie zum Beispiel ein geteiltes Sorgerecht (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG-, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R ).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 50/07 R -, juris Rn. 19; Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 54/08 R -, juris Rn. 15; Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R - juris Rn. 14; Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R - juris Rn. 12) liegt Alleinerziehung i.S. der "alleinigen Sorge für deren Pflege und Erziehung" nach § 21 Abs. 3 SGB II vor, wenn der hilfebedürftige Elternteil während der Betreuungszeit von dem anderen Elternteil, Partner oder einer anderen Person nicht in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen.

    Auch der Zweck des in § 21 Abs. 3 SGB II geregelten Mehrbedarfs liege darin, den höheren Aufwand von Alleinerziehenden für die Versorgung und Pflege bzw. Erziehung der Kinder etwa wegen geringerer Beweglichkeit und zusätzlicher Aufwendungen für die Kontaktpflege oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter in pauschalierter Form auszugleichen (BSG, Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R -, juris, Rn. 14 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4686/13

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - alleinige Sorge für Pflege

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    Der Kläger Ziff. 3 könne wegen der Verpflichtungserklärung seines Onkels keine Alg II-Leistungen erhalten (u.a hiergegen ist beim Senat der Rechtsstreit L 2 AS 4686/13 anhängig).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten (6 Bände) sowie die Prozessakten beider Rechtszüge und die beigezogenen Akten in den Rechtsstreitigkeiten des Senats L 2 AS 4446/13 NZB, L 2 AS 4447/13 NZB, L 2 AS 4448/13 NZB, L 2 AS 4468/13 NZB, L 2 AS 4469/13 NZB, L 2 AS 4682/13, L 2 AS 4686/13 Bezug genommen.

    Auf die Ausführungen hierzu im Rechtsstreit L 2 AS 4686/13 hierzu wird Bezug genommen.

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    Es gehe um die gesamte Sorge für das Kind, mithin die Ernährung, Bekleidung, Gestaltung des Tagesablaufs und die emotionale Zuwendung (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R ).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 50/07 R -, juris Rn. 19; Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 54/08 R -, juris Rn. 15; Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R - juris Rn. 14; Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R - juris Rn. 12) liegt Alleinerziehung i.S. der "alleinigen Sorge für deren Pflege und Erziehung" nach § 21 Abs. 3 SGB II vor, wenn der hilfebedürftige Elternteil während der Betreuungszeit von dem anderen Elternteil, Partner oder einer anderen Person nicht in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 2 AS 4446/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    Im Verfahren L 2 AS 4446/13 NZB hat der Beklagte mit Schreiben vom 23.10.2013 (dort Bl. 10) mitgeteilt, dass dem Nebenkostenerhöhungsverlangen im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 13.4.2011 bis 12.4.2012 zwischenzeitlich durch den mittlerweile für den Kläger Ziff. 3 zuständigen Sozialhilfeträger und den Beklagten gegenüber den Klägern Ziff. 2 und Ziff. 3 voll entsprochen worden sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten (6 Bände) sowie die Prozessakten beider Rechtszüge und die beigezogenen Akten in den Rechtsstreitigkeiten des Senats L 2 AS 4446/13 NZB, L 2 AS 4447/13 NZB, L 2 AS 4448/13 NZB, L 2 AS 4468/13 NZB, L 2 AS 4469/13 NZB, L 2 AS 4682/13, L 2 AS 4686/13 Bezug genommen.

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    Darüber, ob der fehlende Antrag (Antragserfordernis § 37 SGB II) im Nachhinein über einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch fingiert werden kann, was grundsätzlich ob seiner Qualität als nur konstitutiver Akt und nicht als materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung möglich ist (vgl. (BSG, Urteil vom 2.4.2014 - B 4 AS 29/13 R -, BSGE 115, 225-235, SozR 4-4200 § 37 Nr. 6, SozR 4-1300 § 28 Nr. 2, Rn. 12), brauchte der Senat daher nicht zu entscheiden.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 50/07 R -, juris Rn. 19; Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 54/08 R -, juris Rn. 15; Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R - juris Rn. 14; Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R - juris Rn. 12) liegt Alleinerziehung i.S. der "alleinigen Sorge für deren Pflege und Erziehung" nach § 21 Abs. 3 SGB II vor, wenn der hilfebedürftige Elternteil während der Betreuungszeit von dem anderen Elternteil, Partner oder einer anderen Person nicht in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen.
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    In Bezug auf den Kläger Ziff. 3 ist nicht nur kein Vorverfahren durchgeführt worden, sondern es mangelte überhaupt an einem Verwaltungsverfahren bezüglich von Ansprüchen des Klägers Ziff. 3. Mit dem konstitutiven Akt der Antragstellung wird das Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt - ab diesem Zeitpunkt hat der Leistungsträger die Verpflichtung, das Bestehen des Leistungsanspruchs zu prüfen und zu bescheiden (BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15; s. auch BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    In Bezug auf den Kläger Ziff. 3 ist nicht nur kein Vorverfahren durchgeführt worden, sondern es mangelte überhaupt an einem Verwaltungsverfahren bezüglich von Ansprüchen des Klägers Ziff. 3. Mit dem konstitutiven Akt der Antragstellung wird das Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt - ab diesem Zeitpunkt hat der Leistungsträger die Verpflichtung, das Bestehen des Leistungsanspruchs zu prüfen und zu bescheiden (BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15; s. auch BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4527/13
    Abzustellen ist auf die tatsächlichen Zahlungen (BSGE Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 8/09 R -, juris Rn. 16 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 AS 4682/13

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - alleinige Sorge für Pflege

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 2 AS 4448/13
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 2 AS 4447/13
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 2 AS 4468/13
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 2 AS 4469/13
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